Das Beste aus Esslingen.
Unbegrenzt lesen mit EZ Plus.
Das Beste aus Esslingen. Mit EZ Plus unbegrenzt Inhalte der Esslinger Zeitung lesen.
Gute Pflege sichern trotz Geldsorgen

Anzeige

Gesundheit

Gute Pflege sichern trotz Geldsorgen

 

Gute Pflege sichern trotz Geldsorgen

Foto: Christin Klose/dpa

Energiekosten, Lebensmittel und Personal werden teurer. Auch die Pflege im Heim kostet dadurch mehr. Doch was, wenn eine Erhöhung ansteht und klar ist: Dafür reicht die Rente nicht?

Wenn die Rente für das Pflegeheim nicht reicht

Alles wird teurer, auch der Platz im Pflegeheim. Nicht alle können eine Preiserhöhung verkraften.

Das Geld reicht nicht mehr für den Pflegeplatz. Was jetzt zu tun ist. Fragen und Antworten zum Thema:

Muss ich das Eigenheim, das ich eigentlich vererben wollte, jetzt verkaufen?

Das kann passieren. Denn zur Finanzierung eines Heimaufenthalts müssen Pflegebedürftige erst das eigene Vermögen aufbrauchen. Erst dann können sie beispielsweise ihre Kinder zur Kasse bitten oder staatliche Hilfe beantragen. Gut zu wissen: Es gibt ein Schonvermögen von 5000 Euro, das nicht zur Finanzierung der Pflege verwendet werden muss. Auch das Eigenheim kann unter Umständen Schonvermögen sein. Zum Beispiel, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin dort lebt. Sollte das Haus doch herangezogen werden, muss man es nicht zwingend verkaufen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. „Oft kann man es auch vermieten“, sagt die Juristin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Die Einnahmen lassen sich dann zur Heim-Finanzierung nutzen.

Ich habe meinen Kindern und Enkelkindern vor Jahren Geld und Schmuck geschenkt. Was ist jetzt zu beachten?

Verschenkte Immobilien können Eltern und Großeltern ebenso zurückverlangen wie Bargeld oder Schmuck, wenn es um die Finanzierung eines Heim-Aufenthalts geht, für den sonst der Sozialhilfeträger aufkommen müsste. Das gilt aber nur für Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre. „Ist verschenktes Bargeld bei den Empfängern nicht mehr vorhanden, weil es ausgegeben wurde, müssen Betroffene dies darlegen“, sagt Juristin Ulrike Kempchen vom BIVA-Pflegeschutzbund, der die Interessen von Pflegebedürftigen vertritt. Selbst Geld, das eine Großmutter über Jahre hinweg für ihre Enkel auf Konten angespart hat, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az: 6 U 76/19) der Sozialhilfeträger gegebenenfalls zurückverlangen.

Wann müssen die Kinder zahlen?

Das ist im Zuge des Elternunterhalts seit 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes von 100 000 Euro der Fall.

Wer hat Anspruch auf die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“?

Alle, die nachweisen können, dass das eigene Einkommen nicht ausreicht, sie kein höheres Vermögen als 5000 Euro und keine Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro haben. Den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen Betroffene frühzeitig beim zuständigen Sozialhilfeträger. Heimbewohner können oftmals noch andere Leistungen beim Sozialamt geltend machen, etwa eine Kleiderpauschale. tmn

Expertenin auf Youtube

Pflege

Wie sind die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und welche medizinischen Geräte helfen im Pflegealltag? Im EZ-Experteninterview, das ab heute auf unserem ES-TV-YouTube-Kanal zu sehen ist, klärt Silke Bortenlänger, Pflegedirektion am Klinikum Esslingen, diese und viele weitere Fragen. red

www.esslinger-zeitung.de/gesundleben

Neue Artikel
esslinger-zeitung.de wurde gerade aktualisiert. Wollen Sie die Seite neu laden?